Satzung 

Satzung

Löwen-Fanclub Isar-Loisach e.V.
Vereinssatzung

§ 1
Der Verein führt den Namen „Löwen-Fanclub Isar-Loisach“, nach seiner Eintragung mit dem abgekürzten Zusatz „e. V.“. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat den Sitz in Bad Heilbrunn.

§ 2
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Anhängerschaft des TSV 1860 München

§ 3
Mitglied des Vereins kann jede rechtsfähige Person werden. Für Minderjährige haben die Eltern zu handeln. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Erfolgt eine Ablehnung, kann innerhalb eines Monats Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden. Den Beitrag setzt die Mitgliederversammlung fest, er ist jährlich im Voraus zu entrichten. Für Erwachsene wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben, Aufnahmegebühr für Jugendliche entfällt.

§ 4
Der Jahresbeitrag für Erwachsene ab 18 Jahren wird zunächst festgesetzt auf 18,60 €.Der Jahresbeitrag für Jugendliche bis 18 Jahren wird zunächst festgesetzt auf 10,00 €.

§ 5
Der Austritt aus dem Verein ist zum 30.06. jedes Jahres mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten möglich. Er muss schriftlich gegenüber einem Mitglied des Vorstandes erklärt werden. Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch gegen das Vereinsvermögen. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.

§ 6
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 7
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und den Kassier, sowie 2 Beisitzern. Der erste und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein nach außen (§ 26 BGB) je einzeln. Im Innenverhältnis ist der zweite Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des ersten Vorsitzenden vertretungsberechtigt. Er wird in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Er bleibt jedoch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

§ 8
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich für das zurückliegende Jahr statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn dass Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 2/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Jede ordentliche Mitgliederversammlung wird durch Aushang im Schaukasten „Vereinsnachrichten“ am Rathaus Bad Heilbrunn bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin. Für alle Mitglieder erfolgt außerdem eine schriftliche Mitteilung spätestens 14 Tage vor Versammlungstermin.

§ 9
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Schriftführer ist ein Beisitzer. Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 50 % erforderlich. Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter. Eine schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies beantragt. Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter sowie vom Schriftführer unterzeichnet. Das Protokoll hat Ort und Zeit
der Versammlung sowie die Abstimmungsergebnisse zu erhalten.

§ 10
Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zweck einberufene Hauptversammlung. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Bad Heilbrunn, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke der Jugendförderung zu verwenden hat.

§ 11
Vorstehende Satzung des „Löwen-Fanclubs Isar-Loisach e.V.“ wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 30. Mai 2008 einstimmig beschlossen.

Bad Heilbrunn, den 30. Mai 2008